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AGB
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen sowie sämtliche Verträge zwischen Dynamity, Inh. Hendrik Friedel (im Folgenden "Dynamity") und dem Kunden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Dynamity stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte werden nicht abgeschlossen.
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in Angeboten stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(2) Mit der Unterzeichnung eines Vertrages oder der Auftragserteilung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Dynamity kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen.
(3) Die Annahme erfolgt durch Bestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(1) Dynamity erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie dem aktuellen Stand der Technik.
(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Bei Verzögerungen, die nicht von Dynamity zu vertreten sind (z.B. fehlende Mitwirkung des Kunden, Lieferverzögerungen Dritter), verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist Dynamity berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich kann eine Mahnpauschale von 40,00 € pro Mahnung erhoben werden (§ 288 Abs. 5 BGB).
(4) Leistungsverweigerungsrecht: Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist Dynamity berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten. Die SLA ist in diesem Zeitraum ausgesetzt. Dynamity wird den Kunden vor Ausübung dieses Rechts informieren.
(5) Gegen Forderungen von Dynamity kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Bei Warenlieferungen behält sich Dynamity das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung, Diebstahl und Zerstörung ausreichend zu versichern.
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme.
(3) Mängelrüge: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme oder Lieferung in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Bei verspäteter Rüge sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(4) Dem Kunden ist bekannt, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Gewährleistung besteht nur für Mängel, die die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als unerheblich beeinträchtigen.
(5) Bei Hardware-Vermittlung ist der Hersteller Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche. Dynamity unterstützt den Kunden bei der Abwicklung.
(1) Dynamity haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Dynamity nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf den 12-fachen monatlichen Vertragswert begrenzt, maximal jedoch 50.000 Euro.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich wäre.
(5) Dynamity haftet nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsausfallschäden.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Dynamity.
(1) Dynamity verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG). Details sind der Datenschutzerklärung auf dnmt.io zu entnehmen.
(2) Soweit Dynamity im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
(3) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
(4) Dauer der Vertraulichkeit: Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus zeitlich unbefristet fort, solange und soweit die betreffenden Informationen nicht öffentlich bekannt geworden sind oder der anderen Partei rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung zugänglich gemacht wurden.
(5) Programme, Codes, Dokumentationen und Konzepte von Dynamity sind als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln. Der Kunde macht diese nur Mitarbeitern zugänglich, die den Zugang für ihre Aufgaben benötigen.
(1) Der Kunde erteilt Dynamity die Einwilligung zum Remote-Zugriff auf seine Systeme zur Durchführung der vereinbarten Leistungen.
(2) Dynamity wird den Remote-Zugriff nur zu den vereinbarten Zwecken nutzen und den Kunden auf Wunsch über durchgeführte Arbeiten informieren.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme vor unbefugtem Zugriff zu schützen und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
(4) Passwort-Weitergabe: Gibt der Kunde Zugangsdaten an Dritte weiter, haftet Dynamity nicht für daraus entstehende Schäden oder Sicherheitsvorfälle.
(1) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Lizenzierung aller auf seinen Systemen eingesetzten Software selbst verantwortlich.
(2) Dynamity berät bei der Auswahl von Softwarelösungen, übernimmt jedoch keine Haftung für Lizenzverstöße des Kunden.
(3) Der Kunde stellt Dynamity von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Lizenzverstößen geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Rechtsverteidigungs- und Anwaltskosten.
(1) Backup und Datensicherung sind nicht Bestandteil dieses Vertrages, sofern nicht ein separater Managed-Service-Vertrag abgeschlossen wurde.
(2) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
(3) Dynamity empfiehlt dringend, mindestens tägliche Backups nach dem 3-2-1-Prinzip durchzuführen (3 Kopien, 2 Medien, 1 extern).
(4) Dynamity haftet nicht für Datenverluste, die auf fehlende oder unzureichende Datensicherung durch den Kunden zurückzuführen sind.
(1) Automatisiertes Patch Management und IT-Monitoring (RMM) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und erfordern separate Managed-Service-Verträge.
(2) Ohne separaten Patch-Management-Vertrag ist der Kunde für die zeitnahe Installation von Sicherheitsupdates selbst verantwortlich.
(3) Dynamity übernimmt keine Haftung für Sicherheitsvorfälle, die auf fehlende Updates zurückzuführen sind, sofern kein Patch-Management-Vertrag besteht.
(1) Dynamity kann zur Erbringung von Dienstleistungen KI-gestützte Tools und Systeme einsetzen (z.B. Microsoft Copilot, ChatGPT, automatisierte Analyse-Tools).
(2) Der Kunde wird über den Einsatz von KI-Systemen informiert. Eine Gewährleistung für die vollständige Fehlerfreiheit von KI-generierten Ergebnissen kann nicht übernommen werden.
(3) Der Kunde ist für die Compliance seiner eigenen KI-Systeme selbst verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die EU-KI-Verordnung (AI Act).
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Dynamity zu informieren, wenn KI-Systeme in Hochrisiko-Bereichen (gemäß AI Act) eingesetzt werden sollen.
(1) Das Eigentum an Daten, die der Kunde in Cloud-Systemen speichert, verbleibt beim Kunden.
(2) Auf Wunsch erhält der Kunde Unterstützung bei der Datenportabilität (Export seiner Daten in gängigen Formaten).
(3) Bei einem Anbieterwechsel unterstützt Dynamity den Kunden im Rahmen des vereinbarten Stundensatzes.
(4) Nach Vertragsende werden Kundendaten auf Systemen von Dynamity innerhalb von 90 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Dynamity registriert und verwaltet Domains im Auftrag des Kunden bei einem externen Registrar. Vertragspartner gegenüber dem Registrar ist Dynamity.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit des gewählten Domainnamens selbst verantwortlich. Er stellt Dynamity von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Registrierung oder Nutzung der Domain entstehen.
(3) Domain-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
(4) Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus.
(5) Preisanpassungen: Dynamity ist berechtigt, die Preise einmal jährlich zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisanpassung.
(6) Bei Kündigung oder Vertragsende unterstützt Dynamity den Kunden beim Transfer der Domain zu einem anderen Anbieter. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.
(1) Dynamity vermittelt Software-Lizenzen (z.B. Microsoft 365) als autorisierter Reseller. Vertragspartner für die Nutzung der Software ist der jeweilige Hersteller.
(2) Der Kunde akzeptiert mit Auftragserteilung die jeweiligen Nutzungsbedingungen des Herstellers (z.B. Microsoft Customer Agreement).
(3) Lizenzarten und Laufzeiten:
(a) Einmalige Lizenzen (z.B. Extended Security Updates): Die Leistung ist mit einmaliger Zahlung abgegolten. Es erfolgt keine automatische Verlängerung.
(b) Monatlich abgerechnete Lizenzen: Mindestlaufzeit 12 Monate. Kündigung mit 1 Monat Frist zum Ende der Mindestlaufzeit möglich. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar. Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
(c) Jährlich abgerechnete Lizenzen: Mindestlaufzeit 12 Monate. Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Ende der Laufzeit möglich. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate. Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus.
(4) Die jeweilige Lizenzart und Abrechnungsweise ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(5) Preisanpassungen: Dynamity ist berechtigt, die Preise einmal jährlich zum Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisanpassung.
(6) Dynamity haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionseinschränkungen oder Leistungsänderungen seitens des Herstellers.
(7) Eine Reduzierung der Lizenzanzahl ist nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich.
(1) Das Urheberrecht an von Dynamity erstellten Werken (Skripte, Code, Dokumentation, Konzepte, Grafiken) verbleibt bei Dynamity.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder Unterlizenzierung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Dynamity in Textform.
(4) Bei Beendigung des Vertrages bleibt das Nutzungsrecht für bereits erstellte Werke bestehen, sofern alle Vergütungen beglichen wurden.
(1) Dynamity haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Pandemien, Cyberangriffe, großflächige IT-Ausfälle, Stromausfälle, Streiks, Lieferantenausfälle, behördliche Maßnahmen).
(2) Die Leistungsfristen verlängern sich entsprechend der Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(3) Kündigungsrecht: Dauert die Behinderung durch höhere Gewalt länger als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(1) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Leistung als abgenommen, wenn die Leistung erbracht wurde, Dynamity den Kunden zur Abnahme aufgefordert hat, 10 Werktage vergangen sind oder der Kunde die Leistung produktiv nutzt, und der Kunde die Abnahme nicht wegen wesentlicher Mängel in Textform verweigert hat.
(1) Technische Dokumentation (Systemdokumentation, Konfigurationen, Anleitungen) wird für die Dauer des Vertrages zuzüglich 3 Jahre aufbewahrt.
(2) System-Logs und Ticket-Protokolle werden nach 12 Monaten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder laufende Streitfälle entgegenstehen.
(3) Rechnungen und Vertragsunterlagen werden gemäß steuerrechtlicher Vorgaben 10 Jahre aufbewahrt.
(4) Auf Wunsch erhält der Kunde vor Löschung eine Kopie der ihn betreffenden Dokumentation.
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Halle (Westfalen).
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Rechtsnachfolge: Bei Umwandlung, Verschmelzung oder Veräußerung des Unternehmens einer Partei geht dieser Vertrag auf den Rechtsnachfolger über. Beide Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über solche Änderungen informieren.
(4) Angebotsgültigkeit: Angebote von Dynamity sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
(5) Textform: Soweit in diesen AGB oder in Einzelverträgen Textform vorgesehen ist, genügt eine Erklärung per E-Mail.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck möglichst nahekommende Regelung.
Stand: Januar 2026
Dynamity, Inh. Hendrik Friedel
Kleine Heide 12, 33790 Halle (Westf.)
Tel: 05201 1804320 | E-Mail: info@dnmt.io | Web: dnmt.io
USt-IdNr.: DE341225316
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